Rechtsprechung
AG Frankenthal, 25.02.2016 - 3a C 236/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückerstattung von Vorfälligkeitsentschädigung nach Widerruf bei fehlerhafter Belehrung; Einwand der Verwirkung
Verfahrensgang
- AG Frankenthal, 25.02.2016 - 3a C 236/15
- AG Frankenthal, 10.03.2016 - 3a C 236/15
- LG Frankenthal - 2 S 89/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02
Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im …
Auszug aus AG Frankenthal, 25.02.2016 - 3a C 236/15
Die Kreditinstitute könnten sowohl den Verbraucherinteressen als auch ihren eigenen Interessen nach Rechtssicherheit schlicht dadurch Rechnung tragen, dass sie ihrer Pflicht zur richtigen Belehrung nachkommen und einen möglichen Schwebezustand durch eine ordnungsgemäße Nachbelehrung ein Ende setzen (EUGH NJW 2002, 281 [BVerfG 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02] Rs C - 481/99). - RG, 24.03.1911 - IV 76/11
Sind die Bahnpolizeibeamten befugt, den auf den Bahnanlagen dienstlich …
Auszug aus AG Frankenthal, 25.02.2016 - 3a C 236/15
In Ansehung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 9.12.2009, XIII ZR 219/08; Urteil vom 7.5.2014, IV 76/11) steht dem Kläger daher ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung zu.